Institut für Arbeitsmedizin
am Institut für medizinische Fortbildung, Begutachtung und Patientenschulung (IMfBP) Euskirchen
Leistungsspektrum
Der Arbeitsmediziner berät den Unternehmer bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Er berät bei der Gefährdungsbeurteilung und führt die daraus abgeleiteten Vorsorgeuntersuchungen durch.
Insbesondere ist eine wichtige Aufgabe die Reintegration leistungsgewandelter Mitarbeiter in den Arbeitsprozess. In letzter Zeit ist die Beratung bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ein wichtiges Thema geworden. Betriebliche Gesundheitsförderung z. B. mit Vor-Ort-Einsätzen an Gesundheitstagen oder Grippeimpfschutzaktionen sind ebenfalls Inhalt der Präventionsmaßnahmen.
Arbeitsmedizin ist nicht Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und privatärztlich abzurechnen.
Unser Leistungsspektrum in der Arbeitsmedizin:
- Untersuchungen nach der Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
- Eignungsuntersuchungen z. B. Untersuchungen für die Atemschutzträger der Feuerwehr nach G 26.3, Arbeiten unter Absturzgefahr nach G 41 oder Fahr-Steuer und Überwachungstätigkeiten nach G 25, Einstellungsuntersuchungen
- Betriebsärztliche Betreuung nach §3 ASIG und DGUV V2
- Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Impf-und Reiseberatungen (z.B. Pflichtvorsorge nach G35)
Wir führen zur Zeit noch keine Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch.